AGB der Hundeschule Patz&Paws

§ 1 Vertragsgegenstand und Vertragsinhalt

Zu Beginn der Trainingseinheit wird zwischen Kund:in und der Hundeschule Patz&Paws ein Vertrag abgeschlossen. Das Training hat das Ziel, dem:der Kund:in bestimmte Inhalte zu vermitteln. Der:die Kund:in erhält von der Hundeschule lediglich Handlungsvorschläge. Eine Erfolgsgarantie kann nicht gegeben werden, da der Erfolg von den Teilnehmenden selbst abhängt. 

Das Training findet an wechselnden öffentlichen Orten statt, die den Teilnehmenden nach Anmeldung mitgeteilt werden.

Das Training der Hundeschule erstreckt sich auf folgende Bereiche:

1 Einzelstunden

Bei Einzelstunden handelt es sich um Einzeltraining und -beratung. Termin und Inhalt werden zwischen Kund:in und Hundeschule vereinbart. Eine Terminvereinbarung zwischen Kund:in und Hundeschule gilt als verbindliche Anmeldung. Die Vergütung ist am Ende der Stunde in bar zu zahlen. Findet die Einzelstunde auf im häuslichen Umfeld der:des Kund:in statt, so erstattet der:die Kund:in der Trainierin zusätzlich zu der Vergütung die Anfahrtskosten zu einem Kilometersatz von 0,50 € pro Kilometer zwischen dem Sitz der Hundeschule und dem Trainingsort.

Sollte der Hund der Trainerin noch nicht bekannt sein, ist einer vorherige ausführliche Erstanamnese notwendig. Für diese werden 1,5h eingeplant. Sie dient dazu, das zu bearbeitende Thema zu erfragen, sowie die Möglichkeiten und Grenzen des Hunde-Mensch-Teams zu bestimmen, um daraufhin gemeinsam ein Ziel festzulegen und einen Trainingsplan zu entwickeln.

Für jeden weiteren Termin wird 1h eingeplant.

2 Offene Gruppen

Bei offenen Gruppen handelt es sich um einen fortlaufenden Gruppenunterricht bestehend aus einzelnen regelmäßigen Trainingseinheiten zu feststehenden Zeiten mit einer von der Hundeschule festgelegten Anzahl an Hunden. Die Teilnahme ist zu jedem Zeitpunkt möglich und erfolgt nach einer einmaligen Vorstellung und Zustimmung der Hundeschule. Die Kursgebühr ist am Ende jeder Stunde in bar zu zahlen.

Bei offenen Gruppen besteht die Möglichkeit einen festen Platz oder einen Springerplatz zu buchen: Teilnehmer:innen mit einem festen Platz werden regelmäßig für die jeweiligen Einheiten eingeplant. Die Plätze sind hier begrenzt. Teilnehmer:innen mit Springerplätzen haben die Möglichkeit nachzurücken, wenn ein fester Platz wegen (kurzfristiger) Absage nicht besetzt wird. Die Springerplätze sind nicht begrenzt. Vergabe eines freien Platzes erfolgt hier nach dem Zeitpunkt des Nachrichteneingangs.

3 Geschlossene Gruppen

Bei einer geschlossenen Gruppe handelt es sich um Gruppenunterricht zu einem von der Hundeschule ausgewähltem Thema mit feststehender Anfangs- und Endzeit. Der Kurs besteht dabei aus mehreren zuvor festgelegten Einheiten. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt und wird von der Hundeschule festgelegt. Zur Teilnahme ist eine verbindliche Anmeldung verpflichtend. Anmeldungen werden nach Da­tum des Eingangs berücksichtigt. Der Kunde ist an seine Anmeldung gebunden. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen Bestätigung der Teilnahmeberechtigung durch die Hundeschule zustande. Nach Eingang der Bestä­tigung nebst Rechnung beim Kunden ist dieser zur Zah­lung des angegebenen Betrags verpflichtet. Erfolgt  die Zahlung nicht  binnen 5 Tagen nach Eingang der Bestätigung bei der Hundeschule, gilt die Anmeldung des Kunden als zurückgenommen und der Vertrag als aufgeho­ben. Der Kunde hat dann keinen Anspruch auf Teilnahme am Kurs.

Geschlossene Kurse finden nur bei Erreichen einer Mindestteilnehmerzahl von 4 Hund-und-Halter-Teams statt. Sollte die Anzahl nicht erreicht werden, kann die Hundeschule die Anmeldung stornieren und verpflichtet sich zur Rückerstattung der Kursgebühr.

4 Gruppenveranstaltungen (Wanderungen, Workshops, Seminare etc.)

Die Hundeschule bietet zum Teil auch Veranstaltungen, wie Wanderungen, Workshops und Seminare an zu verschiedenen Themen an. Ort, Thema, Datum und Uhrzeit dieser Veranstaltungen werden zuvor persönlich oder auf der Internetpräsenz bekanntgegeben. Für Gruppenveranstaltungen gelten dieselben Regelungen wie für die Teilnahme an geschlossenen Gruppen (§ 1, Abs. 3). 

§ 2 Teilnahmevoraussetzungen und -ausschluss

Für die Teilnahme an den genannten Angeboten gelten folgende Voraussetzungen:

Teilnehmende und Hundeschule verpflichten sich, stets §1 des Tierschutzgesetzes einzuhalten, wonach niemand einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen darf.

Es können nur Hunde teilnehmen, die über einen vollen (bei Welpen: altersangemessenen) Impfschutz verfügen. Hier wird Bezug genommen auf die gültige Leitlinie zur Impfung von Kleintieren von der STIKO-Vet (http://stiko-vet.fli.de/). Darüber hinaus muss der Hund angemeldet, gechipt und ausreichend haftpflichtversichert sein. Entsprechende Nachweise sind vor Beginn des ersten Trainings nachzuweisen. Der Hund muss frei von ansteckenden Krankheiten sein.

Unverträgliche Hunde dürfen nach vorheriger Absprache am Trainingsangebot teilnehmen, sind aber ggf. mit Leine und einem Maulkorb abzusichern.

Läufige Hündinnen dürfen nur nach Rücksprache mit der Trainerin am Kurs teilnehmen.

Kinder unter 16 Jahren dürfen nur in Begleitung ihrer Erziehungsberechtigten an einem Kurs teilnehmen. Für Kinder ab 16 Jahren ist eine schriftliche Einverständniserklärung der:des Erziehungsberechtigten zur Teilnahme an einem Unterricht erforderlich. Alle minderjährigen Teilnehmer:innen müssen unabhängig von ihrem Alter körperlich fit und geistig reif genug sein, den von ihnen im Training geführten Hund sicher zu führen, so dass eine Gefährdung anderer Kursteilnehmer:innen oder ihrer Hunde ausgeschlossen ist.

Werden die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt, wird der Hund von der Teilnahme am Trainingsangebot ausgeschlossen.

§ 3 Preise und Zahlungsmodalitäten

1 Aktuelle angegebene Preise

Die aktuellen Preise werden bei Veranstaltungsankündigung bekanntgegeben und auf Anfrage telefonisch oder per E-Mail mitgeteilt.

Die angegebenen Preise werden in EURO angegeben und beinhalten die gesetzliche MwSt., soweit geschuldet, und sonstige Preisbe­standteile mit Ausnahme ggf. zu erstattender Reisekosten gemäß § 1 Abs. 1, die dem:der Kund:in vor Vertragsschluss individu­ell mitgeteilt werden.

2 Vergütung der Veranstaltungen

Nach Abschluss des Vertrags wird die Vergütung fällig. Die Zahlung der Vergütung  erfolgt je nach Kursbuchung per Überweisung oder in bar. Bei geschlossenen Gruppen und Gruppenveranstaltungen (§ 1, Abs. 3 u. 4) ist die Vergütung  im Voraus zu zahlen, bei Einzelstunden und offenen Gruppen (§ 1, Abs 1 und 2), ist die Vergütung nach Ende der  jeweiligen Trainingseinheit zu zahlen. Spätestens jedoch 7 Tage nach Trainingseinheit. Bei Zahlungseingang kürzer als 5 Tage vor Veranstaltungsbeginn ist die Vorlage eines Überweisungsträgers zum Nachweis der Zahlung erforderlich.

 

§ 4 Rücktritt, Stornierung und Trainingsausfall

1 Rücktritt durch Kunden:innen

a) Sagt der:die Kund:in einen Termin der geschlossenen Gruppe (§ 1 Abs. 3) oder Gruppenveranstaltung (§1, Abs. 4) für den er:sie angemeldet war, nicht mindes­tens 24 Stunden vor dem Trainingstermin ab, sind 50% der Vergütung für die Stunde durch den Kunden zu zahlen, sofern der Platz nicht an einen Nachrücker vergeben werden kann. Im Übrigen ist die Absage kostenfrei.

 b) Offene Kurse und Einzeltrainingstermine (§ 1, Abs. 1 und 2) können kurzfristig abgesagt werden. Die Absage ist kostenfrei. Zur Planung der Trainings wird aber darum gebeten, spätestens 2h vor Beginn der Einheit abzusagen.

2 Rücktritt durch die Hundeschule Patz&Paws

a) Die Hundeschule behält sich vor, vom Vertrag zurück zu treten, insbesondere wenn sich zu wenig Teilnehmer:innen für einen Kurs angemeldet haben oder die Trainerin selbst ausfällt. Die Hundeschule wird sich stets darum bemühen, anstatt einer Absage einen Ersatztermin für die Veranstaltung anzubieten.

 b) Die Hundeschule Patz&Paws teilt den Kund:innen eine Terminabsage/-umlegung unverzüglich vor Kursbeginn mit. Die Kund:innen sind bei einer Verschiebung des Kurses berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

c) Im Falle des Rücktritts der Hundeschule oder des Kunden gemäß § 5 Abs. 2 schuldet der:die Kund:in der Hundeschule keine Vergütung.

d) Je nach Absprache können bei Abwesenheit der Trainerin Kurse von einer mit Patz&Paws kooperierenden Hundeschule vertreten werden. Die Art und Weise der Zahlung wird vor dem Vertretungsfall durch die Hundeschule Patz&Paws bekanntgegeben

§ 5 Rückerstattung von Zahlungen

Bei einem Rücktritt nach § 4 Abs. 1 und 2 wird die Hundeschule dem: der Kund:in im Falle einer Überzahlung zu viel gezahlte Gebühren unverzüglich zurückerstatten. Die Rückerstattung erfolgt durch Überweisung auf ein von ihm:ihr benanntes Konto.

§ 6 Haftung und Haftungsausschluss

Die Teilnahme am Training erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko der Teilnehmenden. Der:die Teilnehmer:in haftet für alle Schäden, die entweder von ihm:ihr oder dem eigenen Hund  verursacht wurden. Das gilt auch für mitgebrachte (Kunden-)Hunde. Es bestehen keine Schadenersatzansprüche des:der Teilnhemer:in oder der Begleitung gegenüber der Hundeschule Patz&Paws, gleich aus welchem Rechtsgrund. Die Hundeschule Patz&Paws haftet nicht für Körper-, Sach-, oder sonstige Schäden, die eine Teilnehmer:in oder eine Begleitperson durch ein:e Teilnehmer:in oder Dritte erleidet. Der:die Teilnehmer:in wird alle ihn:sie begleitenden Dritten von diesem Haftungsausschluss in Kenntnis setzen.

 

§ 7 Sonstige Pflichten der: des Teilnehmer:in

1. Den Vorgaben und Anweisungen der Trainerin ist stets Folge zu leisten. Sollten wiederholt Verstöße gegen die aufgeführten Voraussetzungen auftreten, behält sich die Trainerin vor, Hund und Halter:in von der Trainingseinheit oder dem gesamten Kurs auszuschließen. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Gebühr besteht seitens des : der Kund:in nicht. 

2. Der: die Kund:in ist verpflichtet, der Hundeschule ansteckende Krankheiten oder eine Läufigkeit des Hun­des sowie eine übersteigerte Aggressivität oder sonstige Verhaltensauffälligkeit des Hundes, die zur Störung des Kurses führen kann, unverzüglich bei Kenntnis anzu­zeigen.

§ 8 Urheberrecht

Gestaltung sowie Inhalt der Kursunterlagen, die dem : der Kundin von der Hundeschule ausgehändigt werden, sowie Bild- und Videomaterial, das durch die Hundeschule erstellt wird, unterliegen dem urheberrechtlichen Schutz. Patz&Paws behält sich damit alle Schutzrechte vor. Diese dürfen daher von den Kund:innen ausschließlich für private Zwecke genutzt werden. Die kommerzielle Nutzung bzw. Verwertung, sowie Verbreitung, Verleih müssen vorher durch die Hundeschule schriftlich genehmigt werden.

§ 9 Datenschutz 

Die Hundeschule erhebt und speichert personenbezogene Daten der Kund:innen zum Zweck der Vertragsabwicklung und Erfüllung. Die Anmeldeformulare werden elektronisch gespeichert und archiviert. Die Daten werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben, mit Ausnahme der Einsicht durch das zuständige Veterinäramt, dem durch die Hundeschule Patz&Paws jederzeit Einsicht zu erlauben ist.

§10 Salvatorische Klausel

Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen in jedem Fall der Schriftform. Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig diese einzuhalten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein bzw. nach Vertragsabschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.

Stand: 16.06.2023                                                                   Janina Patz, Hundeschule Patz&Paws

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